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  • · Beschlüsse

    Corona-Hygienepauschale bis zum 30.09.2020 verlängert

    Bild: ©wladimir1804 - stock.adobe.com

    | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der PKV-Verband und die Beihilfeträger haben sich mit dem Beschluss Nr. 35 auf eine Verlängerung der Corona-Hygienepauschale (PA 05/2020, Seite 1) verständigt. Die Pauschale kann nunmehr bis zum 30.09.2020 berechnet werden. |

     

    MERKE | Im April 2020 hatten BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen (PA 08/2019, Seite 5) mit dem Beschluss Nr. 34 die Hygienepauschale vereinbart. Die Pauschale gilt für alle privat versicherten Patienten sowie für gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung. Sie soll den durch die Coronapandemie bedingten Mehraufwand an Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen auffangen. Für alle Behandlungen ab dem 08.04.2020 darf die Nr. 3010a GOZ zum 2,3-fachen Satz (14,23 Euro) berechnet werden.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46685053