· Fachbeitrag · Beratung
Beratungsleistungen im Fokus ‒ die Nr. Ä1
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| Beratungsleistungen werden im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung sehr häufig erbracht. Die Frage ist jedoch, ob die Regeln der GOÄ auch tatsächlich immer korrekt angewandt werden. In diesem Beitrag beleuchten wir den Klassiker unter den Beratungen ‒ die Nr. Ä1 |
BEMA-Denken ist ein häufiger Fehler
Erfahrungsgemäß verlieren Zahnärzte viel Geld aufgrund einer fehlenden oder ungenauen Dokumentation, aber auch wegen fehlender Abrechnungskenntnisse. Häufig herrscht auch „BEMA-Denken“ vor. Die Regeln der BEMA-Nr. Ä1 sind aber völlig anders als die der Ä1 aus der GOÄ (Privat).
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GOÄ | Leistungstext | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
Ä 1 | Beratung ‒ auch fernmündlich | 4,66 Euro | 10,72 Euro | 16,32 Euro |
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