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  • · Analogberechnung

    Prothesenreinigung im Rahmen der PZR: So dokumentieren Sie richtig!

    Bild: ©Viacheslav Iakobchuk - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Entfernung von Belägen an Zähnen, Implantaten und Brückengliedern ist mit den Nrn. 4050 und 4055 GOZ geregelt (11/2019, Seite 4). Auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) nach Nr. 1040 GOZ ( PA 01/2019, Seite 8 ) umfasst u. a. die Entfernung supragingivaler/gingivaler Beläge. Nicht in der GOZ enthalten ist dagegen die oft mit der PZR verbundene Entfernung von Belägen an herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesenreinigung). |

     

    Aufwand der Leistungserbringung variiert enorm

    Der zeitliche und instrumentelle Aufwand einer Prothesenreinigung reicht von der einfachen Reinigung mittels Ultraschall bis hin zur schwierigen und zeitaufwendigen Reinigung, wenn z. B. zusätzlich manuell fest anhaftende Beläge und Verfärbungen aufwendig entfernt werden müssen. In einigen Fällen muss sogar ein Zahntechniker die Leistung erbringen (Abrechnung nach § 9 GOZ). Wird die Leistung direkt vom Zahnarzt erbracht, ist sie als Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ abrechenbar.

     

    Anforderungen an die Dokumentation

    Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation des Honorars oder der BEB-Leistung kann jedoch nur erfolgen, wenn der Dokumentation Folgendes entnommen werden kann: die Art der Prothese, die Art der Prothesenreinigung (maschinell im Ultraschallbad oder manuell) und der Zeitaufwand.