· Fachbeitrag · Ästhetische Zahnheilkunde
Direkte ästhetische Restaurationen mit Injection-Moulding / Liquid Moulding: So rechnen Sie ab
von Jasmin Klecker, ZMV, Dent-K GmbH, dent-k.de
| Injection Moulding (auch Liquid Moulding) ist z. B. bei Abrasionen, ästhetischen Korrekturen und der Wiederherstellung der vertikalen Dimension eine moderne, minimalinvasive Alternative zu laborgefertigten Werkstücken wie Veneers oder Table Tops. Die Technik erlaubt ästhetische und funktionelle Restaurationen durch das direkte Injizieren eines fließfähigen, hochstabilen Komposits in einen zuvor erstellten transparenten Silikonschlüssel ‒ basierend auf einem diagnostischen Wax-up. Im Idealfall vereint das Verfahren funktionelle Stabilität und ästhetischen Anspruch mit einem modernen, direkt umsetzbaren Behandlungskonzept. Da klare Abrechnungsvorgaben hierzu in der GOZ fehlen, ist bei der Abrechnung besonders strukturiert vorzugehen. Wie das gelingt, zeigt dieser Beitrag. |
Grundlagen für die Kostenplanung
Die Technik liegt außerhalb der BEMA-Leistungsbereiche, da sie regelmäßig über das Maß des Notwendigen § 12 SGB V hinausgeht. Häufig ist das Behandlungsziel primär ästhetischer oder funktioneller Natur. Die typischen BEMA-Positionen ‒ etwa für Füllungen ‒ greifen nicht, da in der Regel keine Karies vorliegt. Auch eine Abrechnung über einen Heil- und Kostenplan ist nicht vorgesehen, da keine klassische prothetische Versorgung erfolgt. Es gibt verschiedene GOZ-Paragrafen für den Kostenplan, je nach Indikation:
§ 1 Abs. 2 GOZ
Vergütung ist nur für medizinisch notwendige Leistungen zulässig. Leistungen, die darüber hinausgehen, dürfen nur berechnet werden, wenn sie auf Wunsch des Patienten erbracht werden.
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