· Fachbeitrag · Dokumentation
So nutzen Sie die ePA für Privatversicherte
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) startete die elektronische Patientenakte (ePA) am 15.01.2025. Nach einer Erprobung in einzelnen Modellregionen kann sie seit dem 29.04.2025 bundesweit von medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern, Praxen und Apotheken) genutzt werden. Die Verpflichtung zur Nutzung für alle Leistungserbringer in der GKV gilt allerdings erst seit 01.10.2025. Was die wenigsten wissen: Auch private Krankenversicherer bieten die ePA an. |
Die patientengeführte Akte kommt allen zugute
Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte. Der Patient besitzt die Datenhoheit, er entscheidet, wer auf seine ePA Zugriff erhält und welche Daten gespeichert werden. Er kann eigenständig Daten hochladen, Daten löschen, den Zugriff gewähren oder verweigern.
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