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  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    So nutzen Sie die ePA für Privatversicherte

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) startete die elektronische Patientenakte (ePA) am 15.01.2025. Nach einer Erprobung in einzelnen Modellregionen kann sie seit dem 29.04.2025 bundesweit von medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern, Praxen und Apotheken) genutzt werden. Die Verpflichtung zur Nutzung für alle Leistungserbringer in der GKV gilt allerdings erst seit 01.10.2025. Was die wenigsten wissen: Auch private Krankenversicherer bieten die ePA an. |

    Die patientengeführte Akte kommt allen zugute

    Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte. Der Patient besitzt die Datenhoheit, er entscheidet, wer auf seine ePA Zugriff erhält und welche Daten gespeichert werden. Er kann eigenständig Daten hochladen, Daten löschen, den Zugriff gewähren oder verweigern.

     

    • Nutzen der ePA für alle Beteiligten
    • Die gespeicherten Daten sind schnell verfügbar. Dies ist ein großer Vorteil bei Schmerz- oder Notfallbehandlungen. Die Medikationsliste gewährt einen schnellen Überblick über die verordneten und von der Apotheke ausgegebenen Medikamente. Sie soll später mit dem elektronischen Medikationsplan zusammengeführt werden, damit sich die Behandlungssicherheit erhöht.
    • Ärzte verschiedener Fachrichtung können Unterlagen schnell und problemlos untereinander austauschen. Die gespeicherten Gesundheitsdaten können von Mitbehandlern zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken genutzt werden. Organisatorischer Aufwand/Verwaltungsaufwand wird so minimiert, Mehrfachuntersuchungen können vermieden werden.
    • Der Patient selbst kann sich anhand der gespeicherten Daten ‒ jederzeit und ortsungebunden ‒ genauer mit seiner Gesundheitsakte auseinandersetzen und Informationen erhalten.