26.11.2018 · Nachricht aus MK · Mietminderung
Die Nutzungsentschädigung gem. § 546a BGB ist immer mindestens so hoch, wie die ursprünglich vereinbarte Miete. Diese kann aufgrund von Mängeln gemindert sein. Ist allerdings vereinbart, dass der Mieter Arbeiten übernimmt, um eine Wohnung überhaupt erst in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, scheidet eine Mietminderung gem. § 536b BGB aus (AG Dortmund 9.10.18, 425 C 5213/18, Abruf-Nr. 206537 ).
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26.11.2018 · Nachricht aus MK · Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung, die lediglich auf den Wunsch gestützt ist, im Elternhaus zu wohnen, und wegen einer körperlichen Behinderung darauf verweist, dass die alte Wohnung auf Dauer ungeeignet, im Elternhaus hingegen das Badezimmer bereits behindertengerecht umgebaut sei und dort möglicherweise in absehbarer Zeit benötigtes Pflegepersonal untergebracht werden könne, ist bereits formell ungenügend und nichtig/unwirksam (AG Hamburg-Blankenese 10.10.18, 531 C 159/18, Abruf-Nr. 207037 ).
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26.11.2018 · Nachricht aus MK · Heizkosten
Baut der Vermieter nach Mietvertragsabschluss eine besonders unwirtschaftlich arbeitende Anlage ein, wodurch es zu vermeidbaren Mehrkosten kommt, muss er diese letztlich selbst tragen. Er kann insoweit nicht mit einer Heizkostennachforderung gegen ein sich zugunsten des Mieters aus der Abrechnung der Betriebskosten ergebendes Guthaben aufrechnen (AG Hamburg 17.10.18, 49 C 176/17, Abruf-Nr. 205983 ).
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21.11.2018 · Fachbeitrag aus MK · Räum- und Streupflicht
Fällt in den Wintermonaten Schnee oder ist der Gehweg vereist, stellt sich die Frage, wer für den Räum- und Streudienst verantwortlich ist und im Schadenfall haftet. Das kann die jeweilige Gemeinde oder der Grundstückseigentümer sein, wenn die Gemeinde die ihr satzungsgemäß obliegende Räum- und Streupflicht auf diesen delegiert hat. Der BGH entscheidet, welche Pflichten den Grundstückseigentümer treffen, wenn der Winterdienst in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt.
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19.11.2018 · Fachbeitrag aus MK · Fristlose Kündigung
Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des Wohnungsmieters fristlos, entsprach es bis 11/17 allgemein anerkannter anwaltlicher Sorgfaltspflicht, diese mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung zu verknüpfen. In diesen Konsens hat die 66. Zivilkammer des LG Berlin am 15.11.17 mit einem Paukenschlag eingegriffen und die Auffassung vertreten, dass die hilfsweise ordentliche Kündigung unwirksam sei. Der BGH entscheidet zugunsten der bisherigen Praxis.
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19.11.2018 · Fachbeitrag aus MK · DS-GVO und mietrechtliche Bezüge (Teil 2)
Die DS-GVO ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich unzulässig ist, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vor oder der Betreffende hat in die Verarbeitung seiner Daten eingewilligt.
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19.11.2018 · Nachricht aus MK · IWW-Webinare
Auch im ersten Quartal 2019 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die
Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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12.11.2018 · Fachbeitrag aus MK · Mietvertragsverlängerung
Soll ein Mietvertrag verlängert werden, gibt es oft Probleme, wenn er eine Kombination aus Verlängerungsklausel und Optionsklausel enthält. Häufig versäumen es die Parteien, die Mietzeit exakt zu bestimmen, insbesondere ob die Mietzeit die Optionszeiträume einschließen soll oder nicht. Dies führt dann zu unvorhergesehen Ergebnissen. Sei es, dass ein Mietvertrag bereits beendet ist, oder aber der Mietvertrag trotz eines Widerspruchs gegen die Verlängerungsklausel bzw. einer Kündigung ...
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12.11.2018 · Fachbeitrag aus MK · Mietvertrag
Wie sieht die rechtliche Situation bei einem einseitigen Kündigungsausschluss durch den Vermieter zum Nachteil des Mieters aus? Dies hängt davon ab, inwieweit das jederzeitige Kündigungsrecht des Mieters – der normalerweise lediglich die Kündigungsfrist des § 573c Abs. 1 BGB wahren muss, im Mietvertrag eingeschränkt werden darf.
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08.11.2018 · Nachricht aus MK · Instandsetzungsanspruch
Dem Mieter steht gegen den Vermieter ein Anspruch auf Instandsetzung gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Dass er die Wohnung Familienangehörigen überlassen hat, spielt dabei keine Rolle. Denn der Mangelbeseitigungsanspruch erfordert nicht eine tatsächliche Nutzung der Wohnung durch den Mieter (BGH 22.8.18, VIII ZR 99/17, Abruf-Nr. 204327 ).
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