21.03.2023 · Fachbeitrag aus MK · Klage auf künftige Leistung
Vor allem im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung (etwa wegen Eigenbedarf), der der Mieter nach §§ 574 ff. BGB wegen unzumutbarer Härte widersprechen kann, hat der Vermieter ein Interesse daran, schnell Gewissheit über das Vertragsende zu erlangen. Der BGH hat jetzt geklärt, ob und wann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist über eine Klage auf künftige Räumung nach § 259 ZPO eine Entscheidung erreichen kann.
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20.03.2023 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Der Beschluss über die Genehmigung, eine Dachterrasse zu erweitern, ist zu unbestimmt, wenn nicht ersichtlich ist, welche konkreten Veränderungen genehmigt werden, vor allem im Hinblick auf die optische Gestaltung der Außenbegrenzung sowie auch hinsichtlich des konkreten Ausmaßes der Erweiterung (AG Bonn 1.4.22, 210 C 44/21, Abruf-Nr. 234106 ).
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20.03.2023 · Fachbeitrag aus MK · Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum
Die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in § 9a Abs. 2 WEG n. F. neu geregelt. Die Vorschrift ersetzt § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a. F., wonach die Eigentümergemeinschaft Mängelrechte aus Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen konnte. Diese Vergemeinschaftung ist jetzt weggefallen. Das führt zur Rechtsunsicherheit, da laut Gesetzesbegründung die Rechtsprechung zum Bauträgerrecht beibehalten bleiben soll – und damit auch die ...
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20.03.2023 · Nachricht aus MK · Räumungsprozess
Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i. S. v. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt (OLG Düsseldorf 7.12.22, I-24 W 39/22, Abruf-Nr. 234104 ).
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23.02.2023 ·
Sonderausgaben aus MK · Downloads · Wohnraummiete
Die Kündigung wegen Zahlungsverzug ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. Die Sonderausgabe erläutert die Grundzüge und zeigt anhand typischer Fälle, worauf Sie achten müssen.
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
§ 19 WEG n. F. regelt die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums durch Beschluss. Er tritt an die Stelle des § 21 WEG a. F. (Verwaltung) und des 15 Abs. 2 WEG a. F. (Benutzung). Der Begriff der Benutzung entspricht dem des Gebrauchs und wurde ebenso wie bei § 18 Abs. 2 WEG n. F. nur aus sprachlichen Gründen gewählt. § 21 Abs. 1, 2, 4 und 8 WEG n. F. wurden in § 19 WEG n. F. nicht aufgenommen, da sich diese Regelungen aktuell in § 18 Abs. 1, ...
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus MK · Vertragsgemäße Nutzung
In vielen Mehrfamilienhäusern leben Mieter, die aufgrund einer körperlichen Behinderung auf einen Rollator bzw. Rollstuhl angewiesen sind. Wenn sie in einem höheren Stockwerk wohnen und das Gebäude über keinen
geeigneten Fahrstuhl verfügt, können sie ihr Fortbewegungsmittel nicht mit in die Wohnung nehmen und lassen es oft im Treppenhaus stehen. Doch für die übrigen Mieter kann das zum Problem werden, wenn das Treppenhaus eng ist und es über keinen brauchbaren Abstellplatz verfügt.
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus MK · Kündigung wegen Zahlungsverzug
Die Kündigung wegen Zahlungsverzug ist der wohl mit Abstand wichtigste Kündigungsgrund. In MK 23, 13, haben wir die Grundzüge dieser Problematik dargestellt, in MK 23, 33 haben wir damit begonnen, anhand typischer Fälle zu zeigen, worauf Sie achten müssen. Der folgende Beitrag schließt die Beitragsreihe ab.
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22.02.2023 · Fachbeitrag aus MK · WEG-Novelle
Seit dem 1.12.20 kann eine Beschlussersetzungsklage nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern nur noch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt werden. Der BGH hat jetzt in zwei Verfahren klargestellt, wie mit einer Klage zu verfahren ist, die nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern gegen die übrigen
Eigentümer erhoben worden ist. Zudem nimmt er Stellung zur umstrittenen Frage der Vertretung einer verwalterlosen Eigentümergemeinschaft.
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22.02.2023 · Nachricht aus MK · Wohnungseigentum
Eine ebenerdige Terrasse ist nur sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht (OLG Frankfurt 28.7.20, 20 W 114/20, Abruf-Nr. 233561 ).
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