01.01.2006 · Fachbeitrag aus MK · Vorenthaltung der Mietsache
Der Vermieter kann nur für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Diese endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter (BGH 5.10.05, VIII ZR 57/05, n.v., Abruf-Nr.
053318
).
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus MK · Leserforum
In MK 05, 213, haben wir über die Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien gesprochen, wenn sie als Drittschuldner wegen Verbindlichkeiten des Vertragspartners in Anspruch genommen werden. Ein Leser fragt, ob der Gläubiger unmittelbare Leistungsansprüche gegenüber dem Drittschuldner ableiten kann.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Beratungspraxis
Sind Mieter oder Vermieter Schuldner eines Dritten, kann dieser als Gläubiger auf die jeweiligen Ansprüche seines Schuldners aus dem Mietverhältnis zurückgreifen. Er lässt sie nach §§ 828 ff. ZPO pfänden und sich zur Einziehung überweisen. Die andere Partei wird als Drittschuldner in das Vollstreckungsverhältnis mit einbezogen. Das bringt Pflichten mit sich, die es zu beachten gilt, um sich weder
schadenersatzpflichtig
zu machen, noch
doppelt zahlen
zu müssen. Der folgende ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK ·
Checkliste
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Mieterhöhung
Die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter stellt einen Teil der Gegenleistung dar, die er für die Überlassung der Räume erbringen muss (BGH NJW 88, 2790). Daher darf der Vermieter zu den Mietspiegelwerten einen Zuschlag von 8,50 EUR/qm Wohnfläche im Jahr hinzurechnen, wenn er die Schönheitsreparaturen nicht abgewälzt hat, dies aber im Mietspiegel als Regelfall vorausgesetzt wird (OLG Koblenz, RE, WuM 85, 15; LG Frankfurt NJW-RR 03, 1522; LG München I NZM 02, 945; LG ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskosten
Sind Messgeräte zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs vorhanden und werden diese verwendet, hat der Nutzer nicht das Recht, den „Strafabzug“ nach § 12 Abs. 1 S. 1 HeizKV auch bei den Kosten des Wärmeverbrauchs deshalb vorzunehmen, weil keine Messgeräte für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vorhanden sind. In einem solchen Fall beschränkt sich das Recht des Nutzers auf einen „Strafabzug“ bei den nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Kosten für die ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Gewerberaummiete
In gewerblichen Mietverträgen können Minderungsansprüche wegen eines Flächenmangels durch die Formularvereinbarung „Sollten sich bei nachträglicher Vermessung Abweichungen (...) der (...) Größe ergeben, ist keine der Parteien deswegen berechtigt, eine Änderung des Mietzinses oder des Abrechnungsschlüssels zu fordern“ vollständig ausgeschlossen werden (KG 29.8.05, 22 U 279/04, GE 05, 1190, Abruf-Nr.
053252
).
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Schönheitsreparaturen
Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel, nach der Schönheitsreparaturen „in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen ... spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten ... spätestens nach sieben Jahren“ durchzuführen sind, enthält keinen starren Fristenplan. Sie ist deshalb nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH 13.7.05, VIII ZR 351/04, n.v., Abruf-Nr.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Instandhaltung
Wären die erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels einer Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums voraussichtlich unverhältnismäßig hoch und würden sie die „Opfergrenze“ für den Vermieter übersteigen, kann der Mieter vom Vermieter nicht die Beseitigung des Mangels verlangen. Grundsätzlich steht dem Verlangen einer Mangelbeseitigung jedoch nicht entgegen, dass der Vermieter der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer herbeiführen ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus MK · Minderung
Bei der von den Klägern angemieteten Wohnung mit Balkon handelte es sich ursprünglich um eine Zwei-Zimmer-Wohnung, die die beklagte Vermieterin vor Beginn des Mietverhältnisses auf Wunsch der Kläger um ein Zimmer vergrößern ließ. Der Mietvertrag gibt die Wohnfläche mit 86,87 qm an. Ein Privatgutachter ermittelte unter Zugrundelegung der II. BV eine Wohnfläche von 73,18 qm. Hierauf gestützt verlangen die Kläger anteilige Rückzahlung der zuviel geleisteten Mieten für 48 Monate ...
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