01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK ·
In MK 06, 177, haben wir über die richtige Geltendmachung von Mietzinsansprüchen berichtet. Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass mangels einer Vereinbarung für die Fälligkeit der Miete § 556b BGB gilt, wonach diese am 3. Werktag eines Monats fällig ist. Ein Leser fragt: Gilt dies auch für Verträge, die vor der Mietrechts- und Schuldrechtsreform geschlossen wurden?
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Tierhaltung
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Er vertritt Vermieter V. Dessen Mieter M. möchte zwei Katzen anschaffen und verlangt von V. die Zustimmung hierzu. V. möchte dies verweigern. Er meint, aufgrund einer Formularklausel im Mietvertrag dazu berechtigt zu sein, nach der jede Tierhaltung, insbesondere auch die von Katzen, unter einem Erlaubnisvorbehalt des V. gestellt ist. M. beruft sich darauf, dass V. in der Vergangenheit dem Mieter X. die Haltung eines kleinen Hundes erlaubt hatte. Der ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Schönheitsreparaturen
Die Entscheidung betrifft einen Fall, der so oder ähnlich in der Praxis häufig vorkommt: Der Mieter war ausgezogen. Der Vermieter hielt es für entbehrlich, dem Mieter eine Frist zur Durchführung der für erforderlich gehaltenen Schönheitsreparaturen zu setzen. Stattdessen hatte er ein Unternehmen mit deren Ausführung beauftragt und vom Mieter Kostenerstattung verlangt. Der Schadenersatzanspruch des Vermieters war damit jedoch hinfällig, § 281 Abs. 2 BGB. In diesem Zusammenhang stellt ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · WEG
Seit der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 6.5.93 (V ZB 9/92, ZMR 2003, 421) ist es h.M., dass einem Wohnungseigentumsverwalter Sondervergütungen zugestanden werden dürfen. Zwar ist die Tätigkeit eines Verwalters im Rahmen der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse mit der Verwaltervergütung grundsätzlich abgegolten. Die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für besondere, über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Leistungen ist jedoch zulässig.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Kündigungsausschlussvereinbarungen
... auch wenn es im Fall des AG Hamburg (1.9.06, 46 C 95/06, Abruf-Nr.
070248
) eine Dame war. Diese hatte nämlich ein möbliertes Zimmer gemietet, das zur vom Vermieter bewohnten Wohnung gehörte. Dabei hatten die Parteien - formularmäßig - einen beiderseitigen Kündigungsausschluss vereinbart. Die Mieterin kündigte jedoch vorzeitig. Zu Recht, wie das AG in seiner - rechtskräftigen - Entscheidung bestätigte.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskostenabrechnung
Der Mieter preisfreien Wohnraums hat ohne vertragliche Vereinbarung grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung (BGH 13.9.06, VIII ZR 71/06, NZM 06, 926, Abruf-Nr.
070247
).
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Aktuelle Gesetzgebung
Seit dem 1.1.06 können neben den Zahlungen für sog. „haushaltsnahe Tätigkeiten“ auch Zahlungen an Handwerker für die Modernisierung, Renovierung und Erhaltung der Mietwohnung bis zu 600 EUR von der Steuerschuld abgezogen werden. Das bedeutet, dass der Mieter bei eigenen Zahlungen an Handwerker, z.B. im Rahmen der Durchführung von Schönheitsreparaturen, in den Genuss der Steuervergünstigung kommt. Abzugsfähig sind nur reine Lohnkosten, nicht Aufwendungen für Material oder ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Mietgebrauch
Das Recht der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses steht dem Recht des Eigentümers entgegen, einem Dritten die Ablage für die Mieter bestimmter Sendungen auf den Gemeinschaftsflächen zu verbieten, soweit von den abgelegten Gegenständen keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht (BGH 10.11.06, V ZR 46/06, NZM 07, 37, Abruf-Nr.
063658
).
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
In MK 07, 3, haben wir erläutert, was Vermieter über die gesetzlichen Neuregelungen des AGG wissen müssen. Die folgende Checkliste fasst zusammen, welche Folgen ein Verstoß gegen das AGG nach sich zieht.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus MK · Schönheitsreparaturen
Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Abgeltungsklausel mit „starrer“ Abgeltungsquote), ist gemäß § 307 Abs.
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