19.07.2013 · Fachbeitrag aus MK · Eigentümerinsolvenz
Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbst genutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen (BGH 25.4.13, IX ZR 30/11, Abruf-Nr. 131718 ).
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19.07.2013 · Fachbeitrag aus MK · Zwangsverwaltung
Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine GbR als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung (§ 148 Abs. 2 ZVG). Auf eine andere als eine miet- oder pachtrechtliche Vereinbarung mit dem Schuldner kann sich der Besitzer gegenüber dem Zwangsverwalter nicht berufen. Dies folgt aus § 152 Abs. 2 ZVG, der als Ausnahmevorschrift nicht über seinen Wortlaut hinaus auf andere Besitzmittlungsverhältnisse erstreckt werden kann.
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12.07.2013 · Nachricht aus MK · Zwangsverwaltung
Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine GbR als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung (§ 148 Abs. 2 ZVG). Auf eine andere als eine miet- oder pachtrechtliche Vereinbarung mit dem Schuldner kann sich der Besitzer gegenüber dem Zwangsverwalter nicht berufen. Dies folgt aus § 152 Abs. 2 ZVG, der als Ausnahmevorschrift nicht über seinen Wortlaut hinaus auf andere Besitzmittlungsverhältnisse erstreckt werden kann.
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12.07.2013 · Nachricht aus MK · Ehewohnung
Ein Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrags ist, ist nicht Dritter i.S. des §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um eine Ehewohnung handelt.
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19.06.2013 · Fachbeitrag aus MK · Prüfen Sie Ihr Wissen
Hier die Lösungen zu den Fragen in MK 6/13. Lagen Sie richtig?
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19.06.2013 · Fachbeitrag aus MK · Modernisierungsmaßnahmen
Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung gehört die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben im Wohnungsmarkt. Sie ist auch das Kernstück der Mietrechtsreform 2013. Hierbei wird leicht aus den Augen verloren, dass in § 555b BGB – unverändert – weitere bauliche Veränderungen als Modernisierungsmaßnahmen enthalten sind. Der folgende Beitrag stellt diese Maßnahmen vor, die weder der Energieeinsparung noch dem Klimaschutz dienen.
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19.06.2013 · Fachbeitrag aus MK · Schriftform
1. Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den Mietvertrag enthalten, wenn die Schriftform gewahrt bleiben soll. 2. Die für die Wirksamkeit der Vertragsübernahme erforderliche Zustimmung des Vermieters kann formlos erfolgen. (BGH 30.1.13, XII ZR 38/12, Abruf-Nr. 130738 )
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19.06.2013 · Fachbeitrag aus MK · Parabolantenne
Ist eine angemessene Zahl von Programmen aus dem jeweiligen Heimatland nicht über den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss, sondern nur über eine Parabolantenne zu empfangen, muss das Gericht eine konkret fallbezogene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des ausländischen Mieters aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG und dem Grundrecht des Eigentümers aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG vornehmen (BVerfG 31.3.13, 1 BvR 1314/11, Abruf-Nr. 131832 ).
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19.06.2013 · Fachbeitrag aus MK · Staatshaftung
1.Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu. 2.Ein diesem zugrunde liegendes gleichheitswidriges Sonderopfer kann allerdings zu verneinen sein, wenn der Vermieter weiß bzw. davon erfährt oder es sich ihm aufdrängen muss, dass die Wohnung für die Begehung von Straftaten, ...
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19.06.2013 · Fachbeitrag aus MK · Kündigung
1. Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmenden Begriff des „Wohnens“ fallen nur solche berufliche Tätigkeiten des Mieters, die in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausgeübt werden. Geschäftliche Aktivitäten des Mieters, die der Mieter in ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Räumen ausübt und die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter nicht ohne vorherige Vereinbarung dulden. 2. Eine Verpflichtung des Vermieters, eine ...
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