21.05.2014 · Fachbeitrag aus MK · Modernisierung
Zur Duldung einer Modernisierungsmaßnahme nach § 554 BGB a.F. bei Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB (BGH 12.3.14, VIII ZR 147/13, Abruf-Nr. 141067 ).
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21.05.2014 · Fachbeitrag aus MK · Mieterhöhung
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offengelegt wurde (BGH 19.3.14, VIII ZR 203/13 Abruf-Nr. 141155 ).
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30.04.2014 · Fachbeitrag aus MK · Mietzahlung
Überweist der Mieter die geschuldete Miete für eine Mietwohnung und eine gesondert angemietete Garage in einer Summe unter dem Verwendungszweck „Miete“, ist die Zahlung zunächst auf die Wohnraummiete zu verrechnen.
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30.04.2014 · Fachbeitrag aus MK · Haustürwiderrufsgesetz
Ein Immobiliarpachtvertrag kann dem Haustürwiderrufsgesetz – und damit der Pflicht zur Widerrufsbelehrung gemäß § 312 Abs. 1 S. 1 BGB – unterfallen.
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17.04.2014 · Fachbeitrag aus MK · Prüfen Sie Ihr Wissen
Hier die Lösungen zu den Fragen in MK 4/14. Lagen Sie richtig?
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17.04.2014 · Fachbeitrag aus MK · WEG
Dass die Mitbenutzung durch andere Miteigentümer jederzeit, insbesondere auch einseitig durch den Sondernutzungsberechtigten widerrufbar sein soll, steht der Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts ins Grundbuch nicht entgegen (OLG München 10.3.14, 34 Wx 512/13, Abruf-Nr. 141129 ).
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17.04.2014 · Fachbeitrag aus MK · WEG
Bei der Eintragung von Absprachen der Wohnungseigentümer im Grundbuch darf das Grundbuchamt einen einheitlichen Eintragungsantrag nicht teilweise erledigen und teilweise zurückweisen; kann ihm nicht im Ganzen stattgegeben werden, so ist der Antrag im Ganzen zurückzuweisen, sofern nicht eine Zwischenverfügung gemäß § 18 Abs. 1 GBO zur Behebung des Hindernisses führen kann.
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17.04.2014 · Fachbeitrag aus MK · Zwangsversteigerung
Wird das Eigentum an einem Grundstück im Wege des Zuschlags nicht an die GbR zugeschlagen, sondern ausweislich des Zuschlagsbeschlusses an deren Gesellschafter zu je 1/2, fällt das Grundstück nicht als Gesamthandeigentum an die GbR, sondern als gemeinschaftliches Eigentum in Form jeweils hälftigen Bruchteileigentums an die Gesellschafter.
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