29.11.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Bilanzierung
Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Angehörigendarlehen sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, wenn die Laufzeit am Bilanzstichtag 12 Monate und mehr beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist (BFH 13.7.17, VI R 62/15, Abruf-Nr. 197529 ).
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29.11.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Lohnsteuer
Die Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist ein probates Mittel, um bei Zweifeln an Art und Umfang lohnsteuerpflichtiger Zuwendungen vom FA eine verbindliche Auskunft zu erhalten. Der Beitrag stellt vier typische Anfragen aus der Praxis vor und zeigt im Anschluss, wie sich Arbeitgeber hinsichtlich der lohnsteuerlichen Folgen im Vorfeld effektiv absichern können.
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27.11.2017 · Nachricht aus MBP · Lohnsteuer
Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, aktualisiert. Erläuterungen und Tabellen sollen die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Kombination für 2018 erleichtern. Das Merkblatt kann unter www.iww.de/s337 heruntergeladen werden.
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22.11.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Entfernungspauschale
Fährt ein Arbeitnehmer zu seiner ersten Tätigkeitsstätte und kehrt er am selben Tag nicht wieder nach Hause zurück, ist die Entfernungspauschale von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für die Hinfahrt zu gewähren. Findet die Rückfahrt von der ersten Tätigkeitsstätte zur Wohnung an einem anderen Tag statt, ist hierfür keine (weitere) Entfernungspauschale zu berücksichtigen (FG Münster 14.7.17, 6 K 3009/15 E, Abruf-Nr. ...
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17.11.2017 · Nachricht aus MBP · Umsatzsteuer
Der BFH (30.8.17, XI R 37/14) hat entschieden, dass Preisgelder oder Spielgewinne, die ein Berufspokerspieler (nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält, kein Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers (an den Veranstalter oder die Mitspieler) sind. Deshalb muss der Pokerspieler von seinen Spielgewinnen keine Umsatzsteuer abführen.
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