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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aktuelle Beratungsschwerpunkte rund um die Betriebsaufspaltung

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Bei einer Betriebsaufspaltung liegen Fluch und Segen dicht beieinander. Denn einerseits birgt eine unerkannte Betriebsaufspaltung die Gefahr der ungewollten Aufdeckung stiller Reserven, wenn die sachliche oder personelle Verflechtung endet. Auf der anderen Seite kann die Betriebsaufspaltung als Gestaltungselement aber auch bewusst eingesetzt werden, um z. B. die Haftung zu beschränken. Nachfolgend werden aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung näher erörtert. |

    1. Vorbemerkungen

    Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn

    • ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und
           

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