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  • 25.04.2018 · Nachricht · Sonderausgaben

    Keine Berücksichtigung selbst getragener Krankheitskosten

    Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abgezogen werden (BFH 29.11.17, X R 3/16, Abruf-Nr. 200580 ; PM BFH Nr. 19 vom 11.4.18).