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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Hälftige Aufteilung bei privat und beruflich genutztem Laptop

    | Beträgt der private Nutzungsanteil eines Computers/Laptops mehr als 10 % und wird der konkrete Umfang der beruflichen Nutzung nicht nachgewiesen, ist vereinfachungsgemäß von einer hälftigen Aufteilung auszugehen. Diese Handhabung hat das FG Baden-Württemberg (5.5.10, 12 K 18/07, Abruf-Nr. 113985 ) in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil bestätigt. |

     

    HINWEIS | Will der Steuerpflichtige oder das FA hiervon abweichen, bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte und Umstände, die von dem Beteiligten näher darzulegen und nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen sind.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 20 | ID 31337290

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