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  • 02.07.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Außergewöhnliche Kfz-Kosten neben der Pendlerpauschale absetzbar?

    | Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale beschränkt sich nur auf gewöhnliche, laufende Kfz-Kosten, sodass daneben auch außergewöhnliche Wegekosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Bislang steht das FG Niedersachsen (24.4.13, 9 K 218/12, Abruf-Nr. 131657 ) mit dieser Meinung allerdings ziemlich alleine da, sodass bezweifelt werden muss, ob der BFH dieses steuerzahlerfreundliche Urteil in der Revision (VI R 29/13) bestätigen wird. |

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