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  • 25.11.2014 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen

    | Ausgleichszahlungen, die zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs fließen, sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen (FG Hessen 8.7.14, 11 K 1432/11, Abruf-Nr. 142829 ). |

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