01.09.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zur Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung
Von Gebrauchtwarenhändlern, die die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) anwenden, wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze des § 19 UStG von 17.500 EUR liegt. So lautet zumindest die Ansicht des FG Köln (13.4.16, 9 K 667/14, Abruf-Nr. 187136 ). Das FA vertrat demgegenüber die Auffassung, dass bei der Prüfung der Kleinunternehmergrenze nicht der Differenzbetrag, sondern der Gesamtumsatz des Jahres maßgebend sei.
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