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  • 01.10.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes ist umsatzsteuerfrei

    | Der BFH (14.5.25, XI R 24/23, Abruf-Nr. 249292 ; PM Nr. 47/25 vom 24.7.25) hat entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt. |