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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen: Die derzeitige und künftige Rechtslage im Überblick

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler

    | Mit der Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom 27.6.16 zur Änderung der MwStSystRL wird die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gutscheinen in der EU einheitlich geregelt. Da die Regelungen erst für nach dem 31.12.18 ausgestellte Gutscheine gelten, haben die EU-Mitgliedstaaten noch Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dennoch lohnt sich bereits jetzt ein Überblick über die derzeitige und künftige Rechtslage und die damit verbundenen Unterschiede. |

    1. Derzeitige Rechtslage

    Bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutscheinen ist zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden:

     

    1.1 Einzweck-Gutscheine

    Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich erst in dem Monat, in dem die steuerpflichtige Leistung ausgeführt wird. Demzufolge löst die Ausstellung eines Gutscheins noch keine umsatzsteuerlichen Folgen aus. Etwas anderes gilt nur für Anzahlungen. In diesen Fällen ist die Umsatzsteuer bereits in dem Monat an das FA abzuführen, in dem das Entgelt für den Gutschein eingenommen wird.

          

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