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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Neues BMF-Schreiben zum tauschähnlichen Umsatz bei werthaltigen Abfällen

    von Dipl. Finw. (FH) Thomas Meurer, Stolberg

    | Der Handel mit werthaltigen Abfallstoffen nimmt aufgrund der steigenden Preise stetig zu, sodass die Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Bereits Ende 2008 hatte das BMF hierzu Stellung bezogen. Nach anhaltender Kritik aus der Praxis hat das BMF nunmehr wichtige Punkte des Schreibens überarbeitet (BMF 20.9.12, IV D 2 - S 7203/07/10002: 004, Abruf-Nr. 122991 ). |

    1. Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung

    Zum Entgelt für eine Leistung kann auch der Materialabfall gehören, den der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer überlässt. Dies gilt vor allem bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle, wenn der Entsorger die Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeit über die im Abfall enthaltenen Wertstoffe erhält. In diesen Fällen liegt regelmäßig ein tauschähnlicher Umsatz i.S. des § 3 Abs. 12 UStG vor. Der Wert des Wertstoffs ist (zusätzliches) Entgelt für die Entsorgungsleistung bzw. der Wert der Entsorgungsleistung (zusätzliche) Gegenleistung für die Lieferung der Abfälle (A 10.5 Abs. 2 S. 5 ff. UStAE).

     

    Ende 2008 hatte das BMF (1.12.08, IV B 8 - S 7203/07/10002) zu den Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle u.a. wie folgt Stellung bezogen:

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