· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue Kleinunternehmerregelung: Nachträglichen Vorsteuerabzug nicht vergessen
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Durch die Anpassung der Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG (BGBl I 24, Nr. 387) kann es ab 2025 dazu kommen, dass ein Unternehmen im laufenden Jahr zur Regelbesteuerung wechseln muss. Bislang konnte dies immer nur zu Beginn eines Jahres erfolgen. Dadurch kommt es auch zu Besonderheiten auf der Vorsteuerseite. Der Beitrag zeigt, was hierbei unbedingt beachtet werden sollte. |
1. § 19 UStG mit Wirkung ab 2025
Von inländischen Kleinunternehmern bewirkte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 Abs. 1 UStG). Mit Wirkung ab 2025 gilt also eine echte Steuerbefreiung (bislang wurde bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer „nicht erhoben“).
Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass Umsatzgrenzen eingehalten werden. Diese wurden von 22.000 EUR im vorangegangenen Jahr auf 25.000 EUR und im laufenden Jahr von 50.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben.
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