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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Es bleibt dabei: Keine Istversteuerung für freiwillig buchführende Freiberufler

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) kann Vorteile bieten, da die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem der Unternehmer die Entgelte vereinnahmt hat. Grundsätzlich haben auch Freiberufler diese Möglichkeit. Das gilt nach Ansicht des BFH (16.4.26, V R 16/24, Abruf-Nr. 255600 ) aber nicht, wenn sie freiwillig Bücher führen.

     

    1. Hintergrund

    Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG entsteht die Umsatzsteuer für erbrachte Leistungen bereits im Zeitpunkt der Leistungsausführung (Sollversteuerung). Unter gewissen Voraussetzungen kann die Umsatzsteuer aber auch nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) berechnet werden, sodass ein Liquiditätsvorteil möglich ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). So kann das FA auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,

    • 1. dessen gesamter Umsatz (Gesamtumsatz i. S. des § 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat, oder