· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Istversteuerung für freiwillig buchführende Freiberufler?
von Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede
Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) ist vorteilhaft, da die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem der Unternehmer die Entgelte vereinnahmt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Grundsätzlich haben auch Freiberufler diese Möglichkeit. Ob das aber auch gilt, wenn sie freiwillig Bücher führen, musste das FG Baden-Württemberg (9.7.24, 9 K 86/24, Abruf-Nr. 246962 ) entscheiden.
1. Voraussetzungen für die Istversteuerung
Das FA kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,
- 1. dessen Gesamtumsatz (i. S. des § 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat, oder
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