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  • 02.08.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer

    | Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG ein Steuersatz von 7 %. Der BFH (29.11.22, XI R 13/20, Abruf-Nr. 234117 ) hat nun entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz auch auf die Vermietung von Wohncontainern an Saisonarbeiter (Erntehelfer) Anwendung findet. |

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