18.10.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Differenzbesteuerung beim Ausschlachten von Gebrauchtwagen anwendbar
Die Differenzbesteuerung ist auch anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Mit dieser Entscheidung widerspricht der BFH (23.2.17, V R 37/15, Abruf-Nr. 194936 ) ausdrücklich der Ansicht der Finanzverwaltung.
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