24.03.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
BMF legt Entwurf zur Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen vor
Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 18, 2338) wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen (zugunsten der unionsrechtlichen Definition) neu geregelt. Seit dem 1.1.19 ist nun zwischen Ein- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG). In der Praxis wartet man seit geraumer Zeit auf ein Anwendungsschreiben des BMF, das nun zumindest im Entwurf vorliegt.
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