04.03.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
BFH stellt neue Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Organschaft auf
Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Mit den Voraussetzungen hat sich der BFH nun in mehreren Entscheidungen näher beschäftigt. Nach seiner neuen Sichtweise ist auch eine Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften möglich (BFH 2.12.15, V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14; BFH 3.12.15, V R 36/13).
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