· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung: Spannende Verfahren beim BFH anhängig
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
Die Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung führt immer wieder zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung – und zwar sowohl im Veranlagungs- und Prüfungsverfahren als auch bei Unternehmern und Arbeitnehmern. Es ist deshalb erforderlich, neue Entwicklungen zu kennen und die Rechtsprechung zu verfolgen. Aktuell ist in diesem Zusammenhang auf einige interessante Verfahren hinzuweisen, die beim BFH anhängig sind.
1. Steuerbarkeit bei Überlassung an Arbeitnehmer
Ist – und falls ja, unter welchen Voraussetzungen – die Überlassung von Firmenfahrzeugen an im Inland wohnende Arbeitnehmer durch eine im EU-Ausland ansässige Gesellschaft als umsatzsteuerbarer Umsatz gegen Entgelt im Inland zu erfassen? Zu der Frage der Steuerbarkeit, die auch entsprechend für reine Inlandsfälle zu beantworten ist, ist ein Verfahren beim BFH (Rev. V R 42/25) anhängig (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz).
Im Streitfall hatte die unstrittig als Unternehmerin agierende Klägerin (GmbH) ihren Sitz in Luxemburg. In den Streitjahren hatte sie ihren im Inland wohnenden Mitarbeitern jeweils ein Fahrzeug (auch für Privatfahrten) überlassen. Die Vereinbarung war Bestandteil des Arbeitsvertrags. Es wurde eine Dienstwagenvereinbarung als Anlage zum Arbeitsvertrag geschlossen.
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