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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    § 9 UStG: Neue Entwicklungen bei der Option zur Steuerpflicht bei Vermietungsumsätzen

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler

    | Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG . Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Das FG Münster (14.5.20, 5 K 3624/19 U, Abruf-Nr. 217009 ) hat nun entschieden, dass eine Option nicht ausgeschlossen ist, wenn der Mieter die Gegenstände zunächst für steuerpflichtige Umsätze verwendet, aber zugleich beabsichtigt, sie in späteren Jahren nur noch für steuerfreie Ausgangsumsätze zu nutzen. |

    1. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

    Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG). Darunter fällt sowohl die Vermietung von ganzen Grundstücken (ggf. inklusive aufstehendem Gebäude) als auch von Grundstücksteilen, wie z. B. einzelnen Stockwerken, Wohnungen und einzelnen Räumen. Die Dauer des Vertragsverhältnisses ist ohne Bedeutung, sodass auch die kurzfristige Überlassung die Voraussetzungen einer Vermietung erfüllt.

     

    Beachten Sie | Bei einer kurzfristigen Überlassung (bis zu sechs Monate) ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Überlassung

        

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