· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Verkauf des Betriebs-Pkw: Steuervorteil durch Ehegatten-Vorschaltmodell nutzen
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Durch den Betriebs-Pkw werden Betriebsausgaben generiert. Doch beim Verkauf wartet oft eine böse Überraschung. Denn der Fiskus besteuert den kompletten Verkaufserlös – und macht aus dem Steuersparmodell oft ein Steuerproblem. Mit einer frühzeitig geplanten Gestaltung lassen sich die stillen Reserven jedoch aus der Besteuerung „heraushalten“, während der Betriebsausgabenabzug erhalten bleibt.
1. Firmenwagen wird beim Verkauf zur Steuerfalle
Der Betriebs-Pkw gehört für viele Mandanten zum betrieblichen Alltag. Die laufenden Fahrzeugaufwendungen und die Abschreibung mindern den Gewinn und sorgen zunächst für eine spürbare Steuerentlastung. Der Haken zeigt sich jedoch oft erst Jahre später: Wird der Pkw nämlich verkauft, muss der gesamte Veräußerungserlös als Betriebseinnahmen erfasst werden (BFH 16.6.20, VIII R 9/18). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug auch privat genutzt wurde und ob die Privatnutzung bereits über die 1 %-Regelung berücksichtigt wurde.
Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen kann dies eine erhebliche Belastung darstellen, da die stillen Reserven durch die gestiegenen Gebrauchtwagenpreise erheblich sein können. Durch den späteren Steuerzugriff können die anfänglichen Vorteile des Betriebsausgabenabzugs somit „aufgezehrt“ werden.
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