02.05.2023 · Nachricht · Steuererklärungen
Grundrentenzuschlag: Automatische Korrektur der Steuerbescheide
Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag ist bereits am 1.1.21 in Kraft getreten. Durch das JStG 2022 wurde der Grundrentenzuschlag dann rückwirkend steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 14a EStG). Wurde dieser im (bestandskräftigen) Einkommensteuerbescheid für 2021 als steuerpflichtig behandelt, muss kein Antrag auf Änderung gestellt werden. Die Änderung erfolgt automatisch.
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