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  • 03.09.2021 · Nachricht · Sonderausgaben

    Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

    | Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen (BFH 14.4.21, III R 30/20, Abruf-Nr. 223630 ; BFH, PM vom 22.7.21, Nr. 24/21). |

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