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  • 29.03.2017 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    BMF äußert sich zu Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse

    | Leistet eine gesetzliche Krankenkasse Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, erfolgt keine Verrechnung mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen (BFH 1.6.16, X R 17/15). Dieses BFH-Urteil hat jedoch einige Fragen aufgeworfen. Denn Krankenkassen haben höchst unterschiedliche Programme geschnürt – entschieden wurde aber nur zu den Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V). Zudem können Krankenkassen bei der Datenübermittlung an das FA bis dato keine Differenzierung vornehmen. Auf seiner Homepage hat das BMF nun seine Sichtweise vorgestellt (vgl. www.iww.de/s96 ). |

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