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  • · Fachbeitrag · Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben

    Nicht jede Bonuszahlung erhöht die Steuer

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Erhalten Steuerpflichtige von ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten ( § 65a SGB V ), wird die Freude oft getrübt. Denn viele FÄ werten diese Zahlungen als Beitragsrückerstattung und mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom FG Sachsen. |

     

    1. BFH-Rechtsprechung und Sichtweise der Verwaltung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei den Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen wie folgt (vereinfacht) zu unterscheiden:

     

    • Prämienzahlungen aufgrund eines Wahltarifs (§ 53 Abs. 1 SGB V) mindern als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug (BFH 6.6.18, X R 41/17).

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