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  • 03.04.2013 · Fachbeitrag · Rechtsbehelfsbelehrung


    Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail nicht erforderlich


    | Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit fehlt, Einspruch per E-Mail einzulegen (Beschluss des BFH 12.10.12, III B 66/12, Abruf-Nr. 130970 zu einem Bescheid über die Kindergeldfestsetzung). Demzufolge greift die Jahresfrist für die Einlegung eines Einspruchs gemäß § 356 Abs. 2 AO nicht.
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