01.02.2022 · Nachricht · Privates Veräußerungsgeschäft
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an unterhaltsberechtigtes Kind
Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vermeidet, nach Ansicht des FG Niedersachsen (16.6.21, 9 K 16/20, Rev. BFH: IX R 28/21, Abruf-Nr. 227033 ) in diesen Fällen nicht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig