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  • 03.09.2021 · Nachricht · Privates Veräußerungsgeschäft

    Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung

    | Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen der Besteuerung nach § 23 EStG. Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (28.4.21, 2 K 2220/20 E, Abruf-Nr. 223745 ) kann auch eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen. |

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