02.07.2014 · Fachbeitrag · Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG
Zur Aufteilung des Pauschbetrags bei mehreren Pflegepersonen
Das FinMin Schleswig-Holstein (16.4.14, Kurzinfo ESt 7/14, VI 3012 - S 2286 - 073, Abruf-Nr. 141556 ) hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Pflege-Pauschbetrag i.H. von 924 EUR pro Kalenderjahr auch dann auf alle an der Pflege beteiligten Personen aufzuteilen ist, wenn eine Pflegeperson hierfür Einnahmen erhält.
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