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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Pflegekosten aus Angehörigensicht - Was ist wie steuerlich absetzbar?

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund

    | In welcher Höhe können Aufwendungen für die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger steuerlich geltend gemacht werden? Eine Frage, die angesichts der zahlreichen steuerlichen Vorschriften nicht immer leicht zu beantworten ist. Der Beitrag verdeutlicht, wie die Pflegekosten optimal geltend gemacht werden und schließt mit einer praktischen Übersicht. |

    1. Unterhaltskosten (§ 33a Abs. 1 EStG)

    Unterhaltsaufwendungen für eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltsaufwendungen gehören Geld- oder Sachleistungen, die den laufenden grundlegenden Lebensbedarf sicherstellen sollen (z.B. Ernährung, Kleidung, Wohnung/Miete, Taschengeld, Hausrat, notwendige Versicherungen).

     

    Derartige Kosten sind bis maximal 8.004 EUR jährlich vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Zusätzlich kann der Betrag als Unterhaltsleistung angesetzt werden, der für die Absicherung der Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewendet worden ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Beiträge bereits als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind.

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