· Fachbeitrag · Personengesellschaften
So werden Sonderbetriebsausgaben zutreffend deklariert
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass Sonderbetriebsausgaben fehleranfällig sind. Denn oft werden sie in der Steuererklärung nicht oder an der falschen Stelle deklariert. Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt der folgende Beitrag einen Überblick über typische Sonderbetriebsausgaben und wie diese (zutreffend) anzusetzen sind.
1. Zweistufige Gewinnermittlung
Bei Personengesellschaften wird der auf jeden Gesellschafter entfallende und von diesem zu versteuernde Gewinnanteil in zwei Schritten bzw. Stufen ermittelt. Auf der ersten Stufe wird jedem Gesellschafter ein Anteil am Gesellschaftsgewinn zugewiesen. Auf der zweiten Stufe erfolgt dann eine Korrektur dieses Gewinnanteils infolge von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben.
Durch die Sonderbetriebsausgaben sinkt der von dem Gesellschafter zu versteuernde Gewinnanteil. Zudem sinkt der steuerliche Gewinn der Gesellschaft, sodass sich bei einer Gewerbesteuerpflicht die Gewerbesteuer mindert.
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