05.10.2021 · Nachricht · Personelle Verflechtung
Keine Betriebsaufspaltung bei einem „Stimmen-Patt“
Ein „Stimmen-Patt“ begründet keine Betriebsaufspaltung. Zudem führte der BFH (14.4.21, X R 5/19, Abruf-Nr. 224586 ; BFH, PM Nr. 31/21 vom 9.9.21) aus, dass dem Gesellschafter die Stimmen seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes jedenfalls dann nicht zuzurechnen sind, wenn in Bezug auf dessen Gesellschafterstellung eine Ergänzungspflegschaft besteht.
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