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  • 02.07.2015 · Fachbeitrag · Mahlzeitengestellung

    Großbuchstabe „M“ soll auf den Prüfstand

    | Wegen der eingeschränkten Aussagekraft und der praktischen Probleme für Arbeitgeber fordern die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft die Abschaffung der Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ bei der Mahlzeitengestellung. Hilfsweise sollen die Aufzeichnungserleichterungen so lange verlängert werden, bis die Finanzverwaltung belastbare Erkenntnisse aus der praktischen Anwendung sammeln konnte (Schreiben an das BMF vom 13.5.15, Abruf-Nr. 144582 ). |

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