02.07.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer-Ermäßigung
Freibeträge ab 2016 für zwei Jahre gültig
Die Gültigkeit der Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wurde jüngst von einem auf zwei Jahre verlängert. Als Starttermin hat das BMF (21.5.15, IV C 5 - S 2365/15/10001, Abruf-Nr. 144625 ) nun den 1.10.15 festgelegt, d.h., ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer Freibeträge für zwei Kalenderjahre mit Wirkung ab 1.1.16 bei ihrem FA beantragen.
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