· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Privates Aufladen betrieblicher Pkw: Neue Vorgaben für den Betriebsausgabenabzug
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden, und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des BMF (21.7.26, IV C 6 - S 2177/00016/042/056 + IV C 5 - S 2334/00087/015, Abruf-Nr. 255161 ).
1. Hintergrund
Wollten Unternehmer den Einzelnachweis der tatsächlichen Stromkosten vermeiden, konnten sie für den Betriebsausgabenabzug bisher eine Ladestrompauschale nutzen. Diese belief sich je nach Fahrzeugart und Lademöglichkeit pro Monat auf 15 bis 70 EUR. Ein Stromzähler oder sonstige Aufzeichnungen waren nicht erforderlich.
Nachdem das BMF (11.11.25, IV C 5 - S 2334/00087/014/013) die Ladestrompauschalen für Arbeitnehmer bereits zum 1.1.26 abgeschafft hatte, war eine entsprechende Anpassung für Unternehmer zu erwarten – und diese ist nun erfolgt.
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