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  • · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter

    Telefonkosten: Das gilt für Werbungskosten und steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Viele Arbeitnehmer nutzen private Handys auch beruflich. In der Praxis stellt sich dann die Frage, wie die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können oder in welchem Umfang eine steuer- und beitragsfreie Erstattung durch den Arbeitgeber möglich ist. Der Beitrag geht diesen Fragen nach und liefert praxistaugliche Antworten und Vereinfachungen. Zudem wird eine jüngst vom BFH akzeptierte Gestaltung vorgestellt, mit der der Arbeitgeber sämtliche privaten Handykosten steuer- und beitragsfrei übernehmen kann. |

    1. Werbungskostenabzug

    Werbungskosten sind gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nutzt ein Arbeitnehmer ein privates Handy auch für berufliche Zwecke, dann sind die auf die berufliche Nutzung entfallenden Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Eine berufliche Nutzung kann sich beispielsweise durch Telefonate

    • mit (potenziellen) Kunden,
           

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