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  • 06.03.2017 · Fachbeitrag · Kindergeld/-freibetrag

    BFH gewährt Kindergeld auch bei berufsbegleitendem Studium

    Die Frage, wann eine Erstausbildung für Zwecke des Kindergeldanspruchs abgeschlossen ist, beantwortet der BFH weiterhin großzügig. Das heißt bezogen auf den aktuellen Streitfall: Anspruch auf Kindergeld besteht selbst dann, wenn ein Kind als Physiotherapeut ein Studium (durchschnittlich 5 Semesterwochenstunden) anhängt und in dieser Zeit 30 Stunden pro Woche arbeitet (BFH 8.9.16, III R 27/15, Abruf-Nr. 190782 ).