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  • 02.06.2015 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Schadenersatzzahlung für Bußgelder ist Betriebseinnahme

    Schadenersatzzahlungen des Steuerberaters an eine GmbH zum Ausgleich von Bußgeldern wegen der Nichtveröffentlichung von Bilanzen sind bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens als Betriebseinnahme zu erfassen (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ).