· Fachbeitrag · Personen- versus Kapitalgesellschaften
Vermögensverwaltende Gesellschaften: Steuerliche Überlegungen zur Rechtsformwahl
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Vermögensverwaltende Gesellschaften spielen in der Steuerberatung eine zentrale Rolle, sei es im Immobilienbereich oder bei Kapitalanlagen. Der Beitrag zeigt, was bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG ohne gewerbliche Prägung) und vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften (vor allem die GmbH) im ertragsteuerlichen Bereich grundsätzlich zu beachten ist. |
1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
Vermögensverwaltende Personengesellschaften erzielen grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Die Gesellschaft ist selbst kein Einkommensteuersubjekt, sondern ermittelt lediglich die Einkünfte, die dann den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen nach deren steuerlichen Verhältnissen besteuert werden. Die Feststellung der Einkünfte erfolgt per gesonderter und einheitlicher Feststellung (§§ 179, 180 AO) und weist für jeden Gesellschafter dessen Anteil an den Einkünften aus.
Beachten Sie | Die Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer, sofern keine gewerbliche Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) oder Infizierung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) vorliegt.
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