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  • 05.12.2017 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Besteuerung von Streubesitzdividenden auf dem Prüfstand

    | Nach § 8b Abs. 4 KStG sind Gewinnausschüttungen, die eine Kapitalgesellschaft nach dem 28.2.13 erhält, in vollem Umfang körperschaftsteuerpflichtig, wenn die Beteiligung an der leistenden Gesellschaft zu Beginn des Jahres weniger als 10 % betragen hat (sogenannte Streubesitzdividenden). Das FG Hamburg (6.4.17, 1 K 87/15, Abruf-Nr. 197757 ) hat zwar Bedenken, ob diese Regelung verfassungskonform ist. So richtig von der Verfassungswidrigkeit überzeugt war das Gericht aber nicht, sodass es von einer Vorlage an das BVerfG abgesehen hat. |

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